Dokumentation in 3 Teilen, Folge 1–3

  • Folge 1 (33 Min.)
    Deutschland im Jahr 2022. Junge Frauen kämpfen gegen den § 218 und für das Recht auf eine gute medizinische Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen. Denn die ist hierzulande wieder zu einem Problem geworden. Es sind die Enkelinnen jener „Hexen“, die bereits vor über 50 Jahren auf Deutschlands Straßen mit Wut, Witz und Vehemenz für den legalen Schwangerschaftsabbruch in Deutschland gekämpft haben. Doch statt Plakaten, Flugblättern und Sprechchören findet der Protest heute – genau wie bei #Metoo – überwiegend in den sozialen Medien statt: #MyBodymyChoice und #wegmit218 heißt es wütend auf Instagram, Twitter und TikTok.
    Der Film „Ungewollt schwanger in Deutschland – Der Paragraf und ich“ porträtiert eine Gruppe von Frauen, die im Verlauf ihres Lebens mit der Frage des Schwangerschaftsabbruchs konfrontiert wurden: als Ärztin, Aktivistin, Mutter oder kinderlose Frau, in Ost und West, in der Stadt und auf dem Land. Karin Bergdoll ist eine von ihnen: In den 60er Jahren überlebt sie mit knapper Not einen illegalen Abbruch. Ohne Zugang zu Verhütungsmitteln, mit der gesetzlichen Pflicht zum ehelichen Beischlaf, werden Frauen damals schwanger, ob sie es wollen oder nicht.
    Die Not treibt die Frauen zu Ärzten, die sich den Abbruch teuer bezahlen lassen, oder zu Kurpfuschern und Engelmacherinnen: Tausende Frauen sterben damals jedes Jahr an den Folgen. Die Wut darüber treibt Anfang der 70er Jahre die Frauen zu Hunderttausenden auf die Straße: sie fordern „Weg mit dem §218“. Eine Losung, hinter der sich die Frauenbewegung in ihrem Kampf nach Gleichberechtigung versammelt.
    Dass ein Schwangerschaftsabbruch, besonders in den ländlichen Gebieten, heute wieder zu einem Problem geworden ist, merkt die junge Berliner Ärztin Alicia Baier schon in ihrem Studium. Es ist der am häufigsten durchgeführte gynäkologische Eingriff, der aber im Studium nicht gelehrt wird. Und jeden Monat schließt eine weitere Praxis, in der Abbrüche vorgenommen werden – ohne Nachfolge. Denn die Abtreibungsgegner:innen sind nicht nur in den USA auf dem Vormarsch. Die Wut darüber lässt sie zu einer der führenden jungen Aktivist:innen werden, um Rückschritte zu verhindern.
    Dabei wurde in Ost- und Westdeutschland schon dreimal die Fristenlösung beschlossen – 1972 in der DDR, 1974 in der BRD und 1992 im wiedervereinigten Deutschland. Aber immer wieder wurde den deutschen Frauen das Recht auf den legalen, selbstbestimmten Abbruch genommen oder verweigert. Besonders hart traf es die Frauen der ehemaligen DDR nach der Wende, denen nach der parlamentarischen Mehrheit das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nach über 20 Jahren das Recht wieder aberkannte – in dem es die Rechte des ungeborenen Lebens über die Rechte der Frauen stellte.
    „Wo sind wir gelandet? In der Vergangenheit!“ konstatiert Heike Walter empört. Der Film erzählt die Geschichte des Kampfes für die Abschaffung des § 218 aus der Perspektive von Frauen, denen das Leben schwierige Entscheidungen abverlangt hat. Nicht alle Geschichten münden in einen Abbruch, nicht alle Abbrüche sind gut verarbeitet, keine von ihnen sagt, ein Abbruch sei ein Spaziergang. Aber alle Frauen sagen, dass es ihre selbstbestimmte Entscheidung sein muss. Mit allen Konsequenzen. (Text: tagesschau24)
    Deutsche TV-PremiereMo 21.11.2022Das ErsteDeutsche Online-PremiereSa 19.11.2022ARD Mediathek
  • Folge 2 (30 Min.)
    „Mein Bauch gehört mir!“ und „Wir wollen nicht mehr dienen als Gebärmaschinen!“ Die Forderung lautet: Weg mit dem über hundert Jahre alten Abtreibungs-Paragrafen 218! Mit Wut, Witz und Vehemenz kämpfen Frauen für Selbstbestimmung, Wunschkinder und eine neue Rolle in der Gesellschaft. Das Bundesverfassungsgericht kann sie nicht stoppen. Dann fahren die Frauen eben ins liberale Holland oder nehmen die Sache selber in die Hand. So viel Frauenpower provoziert die Lebensschützer-Bewegung. In den 80er Jahren führt der bayrische Staat einen aufsehenerregenden Prozess gegen Abtreibung. Die Frauen und die Ärzte müssen weiterkämpfen. (Text: hr-fernsehen)
    Deutsche TV-PremiereMo 24.04.2023hr-FernsehenDeutsche Online-PremiereSa 19.11.2022ARD Mediathek
  • Folge 3 (29 Min.)
    Die Wiedervereinigung ändert nichts daran, der alte Paragraf 218 bleibt, Schwangerschaftsabbrüche sind nur nach Beratung und Wartefrist straffrei. Jetzt auch für ostdeutsche Frauen, die in der ehemaligen DDR die liberale Fristenlösung hatten. Im Medizinstudium wird der Eingriff in Deutschland nicht gelehrt, Gynäkologinnen, die Abbrüche machen, werden zunehmend diffamiert. Ärztinnen finden keine Nachfolge für ihre Praxen, es fehlt an medizinischer Versorgung für ungewollt Schwangere. Aber die Frauen wissen, nur gemeinsam sind wir stark! 2022 erringen junge und alte Aktivisten aus den 70er Jahren einen historischen Etappen-Sieg. (Text: hr-fernsehen)
    Deutsche TV-PremiereMo 08.05.2023hr-FernsehenDeutsche Online-PremiereSa 19.11.2022ARD Mediathek

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