Kommentare 1–2 von 2

  • am

    ich habe selten einen dämlicheren Anwalt gesehen
    • am

      In der Sendung vom 23.09.15 23.40h ging es um Gefälligkeitsschäden. Da war Herr Lenßen aber schlecht informiert. Die Haftpflichtversicherung zahlt schon, wenn die Police diese beinhaltet. Nach dem ich den Geschirrspüler meiner Tochter durch falsches Einräumen außer Kraft gesetzt habe, zahlte die Vers. den Schaden natürlich nicht. Nach Vertragsänderung sind solche Schäden abgedeckt. Die Kosten der Beitragsänderung sind gering.

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